Nahezu jeder hat bereits einmal mit gekauften Waren, welche (versteckte) Mängel aufwiesen, Erfahrung gemacht. Gerade bei Online-Angeboten wie etwa eBay-Kleinanzeigen ist das nichts Ungewöhnliches. Doch wie sieht es mit der Haftung und dem Rückgaberecht aus?
Sowohl Männer als auch Frauen shoppen gerne, durch die zunehmende Digitalisierung und ständigen Erweiterungen sogenannter Online-Angebote größtenteils im Internet. Immer wieder kann es passieren, dass ein Artikel beschädigt oder mit kleineren, versteckten Mängeln zugestellt wird. Dann wird meist versucht, den gekauften Artikel umzutauschen oder komplett gegen Rückerstattung der bereits beglichenen Geldbeträge an den Verkäufer zurückzugeben – und genau an dieser Stelle stellen sich folgende Fragen: Ist der Verkäufer überhaupt dazu verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen? Darf er dagegen ggf. eine Gebühr erheben?
1. eBay Kleinanzeigen
Bei dem Online-Verkaufsdienst eBay Kleinanzeigen kommt den meisten Menschen folgende These in den Sinn: Da es sich um einen Privatverkauf handelt, bekomme ich mein Geld nicht mehr zurück und bleibe auf dem Schaden sitzen. Doch ganz so einfach ist es rechtlich gesehen doch nicht: Regeln gelten auch bei Privatverkäufen.
Kaufpreis beglichen, Ware nicht erhalten: In einem solchen Fall sollten Sie sich zunächst einmal an den entsprechenden Verkäufer wenden und diesen um die Herausgabe der Nachverfolgungsnummer der Paketsendung bitten, sofern diese versichert versandt wurde. Folgt daraufhin keine Reaktion, sollten Sie dem Verkäufer eine Frist für die Zusendung bzw. für die Rückzahlung des Kaufpreises setzen.
Noch immer keine Zusendung bzw. Rückzahlung? Nun sollten Sie sich in jedem Fall an den Kundendienst wenden und diesen über Ihre Probleme mit dem Verkäufer in Kenntnis setzen. Darüberhinaus ist es sinnvoll unter Angabe aller vorliegenden Daten (wie beispielsweise Anzeigennummer, Bankdaten des Verkäufers, Rufnummer, Mail-Kommunikation usw.) Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, da nun der begründete Verdacht des Betruges (nach § 263 StGB) vorliegt.
Somit ist es auch bei Online-Verkaufsseiten wie eBay Kleinanzeigen möglich, gegen Betrugsmaschen und Betrüger vorzugehen – gegebenenfalls ist es nötig, dass Sie mittels eines Rechtsanwaltes zivilrechtlich gegen den mutmaßlichen Betrüger vorgehen und entsprechende Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Hinweis: Grundsätzlich ist bei reinen Privatverkäufen allerdings zu beachten, dass die gesetzliche Verjährungspflicht (beträgt zwei Jahre) durch einen kompletten Haftungsausschluss ausgesetzt werden kann. Beispielsweise ein Umtausch bei Nichtgefallen eines Kleidungsstückes ist nicht möglich, wenn der Verkäufer die Rücknahme verweigert. Bei eBay Kleinanzeigen besteht kein Käuferschutz!
2. eBay.de
Bei eBay.de sieht die rechtliche Sachlage deutlich sicherer aus als bei eBay Kleinanzeigen: Denn im Gegensatz zum zuletzt genannten Online-Verkaufsdienst besteht bei eBay.de ein Käuferschutz. Sollte es einmal Probleme mit dem Kauf oder der Rückerstattung geben, greift eBay.de ein und sorgt sich für Sie um die weitere Veranlassung.
So schreibt eBay.de auf der eigenen Internetseite:
„Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn ein Artikel nicht eintrifft, ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder es ein Problem mit der Rückerstattung für einen Rückgabe gibt.
Das gilt für Artikel, die Sie mit PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt haben. Bei Artikeln von Verkäufern, welche die Zahlungsabwicklung bei eBay nutzen und bei Artikeln mit der eBay-Garantie gilt der eBay-Käuferschutz – egal wie Sie bei eBay bezahlen.
*Der eBay Käuferschutz ist ein Service von PayPal. Bei Transaktionen von Verkäufern, welche die Zahlungsabwicklung bei eBay nutzen, wird er Käuferschutz von der eBay Deutschland GmbH angeboten.“
Ebenso wie bei Partner-Angebot eBay Kleinanzeigen wird zunächst empfohlen, den Verkäufer via Nachricht zu informieren. Reagiert dieser binnen drei Tagen nicht und löst somit das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit, schaltet sich eBay ein. Die eBay GmbH meldet sich innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen und prüft Ihren Käuferschutzfall. Kam der gekaufte Artikel nicht an, entsprach nicht der Beschreibung oder ist die Rückerstattung bei einer Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfolgt, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Fazit: Käuferschutz vorteilhafter
Als Fazit ist zu sagen, dass es sowohl beim Online-Verkaufsdienst eBay Kleinanzeigen als auch bei eBay.de möglich ist, von seinen Rechten als Käufer Gebrauch zu machen. Um sich einigen Stress und Aufwand sowie das Konsultieren eines Rechtsanwaltes und das (zivilrechtliche) Vorgehen zu ersparen ist es jedoch ratsam, eBay.de zum Einkaufen zu verwenden, um im Notfall den Käuferschutz nutzen zu können.


Hilfreicher Artikel. Bisher habe ich bei Käufen in eBay Kleinanzeigen nie gedacht dass ich mich gegen Betrug wehren kann, da es schließlich offiziell keinen Käuferschutz gibt.
Jetzt weiß ich Bescheid! 🙂
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Vielen Dank für Ihre positive Bewertung! Es freut uns sehr, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
– Jura§Pedia
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Hallo, ist es auch möglich, dass man gegen eBay.de-Verkäufer zivilrechtlich vorgeht oder geht das nur bei Kleinanzeigen-Betrügern?
MfG Martin Lehnert
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Sehr geehrter Herr Lehnert,
fallen Sie einem eBay.de-Betrüger zum Opfer, können Sie selbstverständlich juristisch gegen diesen vorgehen. Dennoch merken wir an, dass Sie auch dann gegen einen Verkäufer vorgehen können, wenn die bei ihm bestellten Artikel nicht zugestellt bzw. überhaupt versendet werden, erneute Zusendungen ständig scheitern oder die Rückerstattung bei einer Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfolgt. In einem solchen Fall ist es Ihnen möglich, von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und darüberhinaus Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Dabei sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt konsultieren, um auf der sicheren Seite zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
– Jura§Pedia
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Dankeschön für die hilfreiche Antwort! 🙂
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Wie sieht es mit anderen Onlinediensten aus? Könnt ihr dazu auch mal einen Artikel verfassen?
Liebe Grüße
Julia 🙂
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