Jeder Mensch wird mindestens einmal mit der Aussage konfrontiert worden sein, das Leben bis zum 14. Lebensjahr zu genießen, da man bis dorthin schließlich nicht strafmündig ist. Das diese Annahme allerdings falsch ist und auch schon gegen Minderjährige rechtlich vorgegangen werden kann, wissen die wenigsten. Doch was sind die Unterschiede und wie definiert sich der Begriff ‚Strafmündigkeit‘?
Weniger mit den restlichen Bereichen des deutschen Rechtswesens kennen sich die meisten Menschen mit einer Begrifflichkeit aus, welche in der Strafverfolgung und gerichtlichen Verfahrensweise relevant ist: die Strafmündigkeit. Bekannt ist den allermeisten Menschen, dass die Strafmündigkeit mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres eintritt. Das heißt jedoch keinesfalls das man als Teenager folgenlos Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige Vergehen begehen kann – ganz im Gegenteil: Geschädigte können gegenüber den (minderjährigen) Verursachern zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wie die Sachlage bei Straf- und Zivilrecht aussieht, erklären wir nachfolgend.


Ja, aber wieso kann man bereits gegen 7-Jährige rechtlich vorgehen, die eigentlich noch gar nicht zurechnungsfähig sind?
Das ist doch wirklich nicht normal, nahezu Kleinkinder zur Rechenschaft zu ziehen …
Martin
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