Rechtsirrtum Strafmündigkeit: Zivilrechtliches Vorgehen gegen Minderjährige

Ein Gedanke zu “Rechtsirrtum Strafmündigkeit: Zivilrechtliches Vorgehen gegen Minderjährige”

  1. Ja, aber wieso kann man bereits gegen 7-Jährige rechtlich vorgehen, die eigentlich noch gar nicht zurechnungsfähig sind?

    Das ist doch wirklich nicht normal, nahezu Kleinkinder zur Rechenschaft zu ziehen …

    Martin

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